Garantie- und Mängelrichtlinie

RINOS BIKES GmbH

Garantie- und Mängelrichtlinie

Was abgedeckt ist, was nicht, und wie Sie einen Anspruch geltend machen

Version 2.0 • Gültig ab 14. Juli 2026 • rinosbike.com/pages/warranty-policy

Die Kurzfassung:

Sie haben 2 Jahre Gewährleistung auf Herstellungsmängel. Verschleißteile (Kette, Bremsbeläge, Reifen usw.) sind keine Mängel — sie sind Verbrauchsteile, die Sie im Rahmen der normalen Wartung ersetzen. Wenn etwas kaputt geht, das nicht hätte kaputt gehen sollen, schreiben Sie uns an info@rinosbike.eu mit Fotos und Ihrer Bestellnummer. Wir kümmern uns um alles — einschließlich aller Shimano-, Novatec-, RockShox- oder FOX-Komponentenprobleme.

§ 1 Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Nach deutschem Recht (§§ 434 ff. BGB) haben Sie eine 2-jährige Gewährleistung ab dem Lieferdatum Ihres Fahrrads. Diese deckt Herstellungsmängel ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden waren.

Verbraucher 2 Jahre ab Lieferung. Mängel, die innerhalb der ersten 12 Monate auftreten, gelten gesetzlich als bei Lieferung bereits vorhanden. Nach 12 Monaten bewerten wir die verfügbaren Nachweise einschließlich unseres Qualitätskontrollprotokolls vor dem Versand.
Geschäftskunden (Kaufleute) 2 Jahre ab Lieferung. Sie müssen die Ware bei Erhalt prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB). Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bei Lieferung bereits vorhanden war.
Wie wir den Mangel beheben Wir wählen zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung. Scheitern beide nach zwei Versuchen, können Sie eine Preisminderung oder vollständige Erstattung verlangen.
Drittanbieter-Komponenten Sie sind für Shimano, Novatec, RockShox, FOX und alle anderen Komponenten Ihres Fahrrads abgesichert. Sie müssen diese Hersteller nicht selbst kontaktieren — wir bearbeiten alle Ansprüche zentral unter info@rinosbike.eu.

§ 2 Was die Gewährleistung abdeckt

Die Gewährleistung deckt Herstellungs- und Materialfehler ab, die bei Lieferung des Fahrrads bereits vorhanden waren. Beispiele:

  • Strukturelles Rahmenversagen durch einen Herstellungsfehler

  • Gabelrisse, die nicht durch Aufprall oder Überbelastung verursacht wurden

  • Versagen von Lenker, Vorbau oder Sattelstütze durch einen Materialfehler

  • Vollständiger Bremsausfall durch einen Herstellungsfehler — nicht durch Einstellung, Verschleiß oder äußere Beschädigung

  • Bei Lieferung fehlende Teile, die eine sichere Montage verhindern

  • Ausfall der elektronischen Schaltung (z. B. Shimano Di2) durch einen Herstellungsfehler — nicht durch Wassereintritt, Aufprall oder unsachgemäße Installation

§ 3 Was die Gewährleistung NICHT abdeckt

Wenn Sie ein Fahrrad wegen eines Punktes aus dieser Liste zurücksenden, fällt eine Inspektionsgebühr von 50 € an.

Siehe § 7 für die vollständige Gebührentabelle.

3.1 Normaler Verschleiß (Verschleißteile)

Diese Teile nutzen sich durch normalen Gebrauch ab. Sie sind keine Mängel. Sie ersetzen sie im Rahmen der regelmäßigen Wartung — genau wie Sie Reifen an einem Auto ersetzen.

Vollständige Liste mit Hinweisen zur Lebensdauer: siehe § 8.

Kurzliste: Kette, Kassette, Kettenblätter, Bremsbeläge, Bremsscheiben (bei Erreichen der Mindestdicke), Reifen, Schläuche, Züge und Außenhüllen, Lenkergriffe, Lenkerband, Lager (Tretlager, Steuersatz, Naben), Federungsdichtungen und Buchsen, Schaltaugen, Schmiermittel, Bremsflüssigkeit, Tubeless-Dichtmilch, Sattelbezug.

3.2 Zweckwidrige Nutzung und Fahrlässigkeit

Vollständige Definitionen und Fahrradkategorietabelle: siehe § 9. Kurzliste:

  • Nutzung des Fahrrads auf Gelände jenseits seiner vorgesehenen Kategorie (z. B. ein Rennrad auf Mountainbike-Trails)

  • Unfallschäden oder Kollisionsschäden jeglicher Art

  • Überlastung über das im Benutzerhandbuch für Ihr spezifisches Modell angegebene Maximalgewicht hinaus

  • Sprünge, Drops oder Luftmanöver auf einem Fahrrad, das dafür nicht ausgelegt ist

  • Nichtaustausch verschlissener Verbrauchsteile, wodurch andere Teile beschädigt werden (z. B. verschlissene Kette beschädigt die Kassette)

  • Größere Reparaturen oder Komponentenwechsel in einer externen Werkstatt ohne unsere schriftliche Genehmigung — siehe § 5

  • Nicht genehmigte Modifikationen an Rahmen, Gabel oder Komponenten

  • Einbau inkompatibler Komponenten

  • Korrosion durch Salzwasser oder Chemikalien ohne angemessene Pflege

  • Gewerbliche Nutzung (Vermietung, Lieferdienst, Verleih) ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns

3.3 Kosmetische Mängel

Ein kosmetischer Mangel ist eine Oberflächenbeeinträchtigung, die keinen Einfluss auf das Fahrverhalten, die Handhabung oder die Leistung des Fahrrads hat. Folgende sind keine Gewährleistungsmängel:

  • Lackabplatzer oder Kratzer kleiner als 5 mm, die kein blankes Metall oder Carbon freilegen

  • Geringfügige Kabelkontaktspuren an nicht tragenden Teilen

  • Farbabweichungen von Produktfotos

  • Geringfügige Aufkleberversetzung oder grafische Abweichungen

  • Natürliche Variation im Carbonfasergewebe

Folgende gelten NIEMALS als kosmetisch, ungeachtet der Größe: Risse, Brüche oder Delaminierung an Rahmen, Gabel, Vorbau, Lenker oder Sattelstütze; Dellen, die die Form eines tragenden Rohres verändern; Lackschäden über 5 mm, die Metall oder Carbon freilegen; jegliche Beschädigung an Verbindungsstellen, Schweißnähten oder Ausfallenden.

Bitte melden Sie kosmetische Bedenken innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung an info@rinosbike.eu.

3.4 Normale Einstellungen nach Lieferung

Dies sind Standardanpassungen, die sich nach dem Versand ergeben. Sie sind keine Mängel und liegen in Ihrer Verantwortung:

  • Bremszugspannung, Hebelweite, Bremsbelagposition

  • Schaltungsindexierung und Schaltwerk-Einstellung

  • Geringfügiges Laufrad-Zentrieren (bis 2 mm seitlicher Schlag)

  • Lenker- oder Vorbauausrichtung

  • Sattelhöhe oder -neigung

  • Zugaußenhüllendehnung nach der ersten Benutzung

Video-Anleitungen für alle Einstellungen: rinosbike.com/pages/assembly-faq

§ 4 So machen Sie einen Gewährleistungsanspruch geltend

Beginnen Sie hier:

E-Mail an info@rinosbike.eu mit Betreff: „Gewährleistungsanspruch – [Ihre Bestellnummer]"

Beifügen: Fotos oder Video des Problems, Ihren Kaufnachweis sowie eine kurze Beschreibung, was passiert ist und wann.

  1. E-Mail an info@rinosbike.eu — Betreff: „Gewährleistungsanspruch – [Bestellnummer]". Fügen Sie aussagekräftige Fotos des Mangels, bei funktionalen Problemen ein kurzes Video, den Kaufnachweis sowie eine Beschreibung bei, wann und wie das Problem aufgetreten ist.

  2. Wir prüfen Ihren Anspruch so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

  3. Wenn wir das Fahrrad physisch inspizieren müssen, senden wir Ihnen eine schriftliche Rücksendeautorisierung. Senden Sie das Fahrrad nicht ohne diese Autorisierung zurück.

  4. Wenn der Mangel bestätigt wird: Wir übernehmen die Rücksendekosten und alle Reparatur- oder Ersatzkosten. Keine Kosten für Sie.

Verbraucheransprüche: müssen innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung eingereicht werden. Geschäftskundenansprüche: innerhalb von 12 Monaten. Dies sind unsere internen Bearbeitungsfristen. Sie verkürzen nicht Ihre gesetzlichen Rechte auf gerichtliche Geltendmachung — die 3-jährige allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB gilt für gerichtliche Verfahren unabhängig davon.

Ansprüche für Mängel, die vor dem Kauf ausdrücklich in der Produktbeschreibung offengelegt wurden, sind ausgeschlossen.

§ 5 Externe Reparaturen — was Ihre Gewährleistung beeinflusst

Die einfache Regel:

Kleinere Einstellungen (Bremsen, Schaltung, Sattel) in jeder Werkstatt: kein Problem, Gewährleistung nicht betroffen. Kosten tragen Sie selbst.

Größere Reparaturen (Austausch von Teilen): Tun Sie dies NICHT, bevor Sie uns kontaktiert haben. Schreiben Sie zuerst an info@rinosbike.eu. Wenn wir einen Mangel bestätigen, organisieren und bezahlen wir alles.

5.1 Kleinere Einstellungen — Gewährleistung nicht betroffen

Folgende Arbeiten können in jeder Werkstatt durchgeführt werden, ohne Ihre Gewährleistung zu beeinträchtigen:

  • Bremszugspannung, Hebelweiten-Einstellung, Bremsbelagausrichtung

  • Schaltungsindexierung und Einstellung der Schaltwerk-Begrenzungsschrauben

  • Geringfügiges Laufrad-Zentrieren (bis 2 mm seitliche Abweichung)

  • Lenker- oder Vorbauausrichtung

  • Sattelhöhen- oder Sattelneigungseinstellung

  • Reifendruckeinstellung

  • Kettenschmierung

5.2 Größere Reparaturen in externen Werkstätten — Gewährleistung für betroffene Teile erlischt

Wenn eine externe Werkstatt ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung eine Komponente ersetzt oder demontiert, erlischt die Gewährleistung für die reparierte oder ersetzte Komponente sowie für die Komponenten im selben mechanischen System, die direkt an der Reparatur beteiligt waren. Andere nicht betroffene Teile des Fahrrads bleiben davon unberührt.

Beispiel: Ein externer Schaltwerkaustausch lässt die Gewährleistung für Schaltwerk, Schaltauge und Zug erlöschen. Die Gewährleistung für Rahmen, Laufräder oder Bremsen bleibt davon unberührt.

Größere Reparaturen umfassen: jeden Komponentenaustausch, Entlüftung hydraulischer Bremsen, Federungsservice, Tretlagerausbau, Laufradaustausch oder alle Arbeiten, die Spezialwerkzeug erfordern.

Bringen Sie Ihr Fahrrad nicht für größere Arbeiten in eine externe Werkstatt, wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen möchten.

Schreiben Sie zuerst an info@rinosbike.eu. Wir prüfen den Mangel und organisieren die Rücksendung auf unsere Kosten, wenn er bestätigt wird.

Fahrräder, die ohne unsere Genehmigung extern repariert wurden, verlieren die Gewährleistung auf die betroffenen Teile.

5.3 Rinos Service Point

Reparaturen, die am Rinos Service Point durchgeführt werden, sind autorisierte Rinos-Reparaturen. Sie beeinträchtigen Ihre Gewährleistung in keiner Weise.

5.4 Verantwortung für das Handeln externer Werkstätten

Wenn Sie Ihr Fahrrad für eine kleinere Einstellung in eine externe Werkstatt bringen und die Werkstatt eigenständig beschließt, zusätzlich eine Komponente auszutauschen, gelten die Gewährleistungsfolgen von § 5.2 dennoch. Weisen Sie jede externe Werkstatt ausdrücklich an: Keine Komponenten ersetzen oder ausbauen, ohne uns vorher zu kontaktieren.

§ 6 Drittanbieter-Komponenten

Ihr Fahrrad kann Komponenten von Shimano, Novatec, RockShox, FOX oder anderen Herstellern enthalten. Sie müssen diese Unternehmen nicht selbst kontaktieren. Wir bearbeiten alle Gewährleistungsansprüche zentral unter info@rinosbike.eu, einschließlich Ansprüche, die Drittanbieter-Komponenten betreffen. Wir übernehmen den gesamten Herstellergewährleistungsprozess intern und liefern Ihnen ein repariertes oder ersetztes Fahrrad.

§ 7 Inspektionsgebühr für unbegründete Rücksendungen

Lesen Sie dies, bevor Sie ein Fahrrad zurücksenden. Die Gebühr wird erst nach der physischen Inspektion berechnet — nicht aufgrund unserer ersten Einschätzung. Wenn wir Ihnen eine Rücksendeautorisierung senden, enthält diese eine klare Angabe zum Gebührenrisiko. Mit der Rücksendung des Fahrrads bestätigen Sie, dass Sie dies akzeptiert haben.

Ergebnis nach Inspektion Was Sie zahlen
Mangel bestätigt Nichts. Wir übernehmen alle Kosten einschließlich Rückversand.
Kein Mangel nach physischer Inspektion festgestellt 50 € Inspektionsgebühr + Rückversandkosten
Nur kosmetischer Mangel (siehe § 3.3) Versandkosten in beide Richtungen. Keine Inspektionsgebühr.
Verschleiß oder zweckwidrige Nutzung nach physischer Inspektion bestätigt 50 € Inspektionsgebühr + Rückversandkosten
Ohne unsere schriftliche Autorisierung zurückgesendet Wir lehnen die Rücksendung ab. Das Fahrrad wird auf Ihre Kosten zurückgesendet.
In unzureichender Verpackung zurückgesendet, wodurch Transportschäden entstanden 75 € Schadensbewertungsgebühr + sonstige anfallende Kosten

Wir stellen Gebühren per E-Mail in Rechnung, fällig innerhalb von 14 Tagen. Wenn wir einen berechtigten Anspruch fälschlicherweise ablehnen und Ihnen eine Gebühr berechnen, erstatten wir diese vollständig bei Korrektur unserer Bewertung.

§ 8 Verschleiß — vollständige Definitionen und Verbrauchsteile

Verschleiß ist die normale, erwartbare Abnutzung von Teilen durch regelmäßigen Gebrauch. Er ist kein Herstellungsmangel und wird nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.

Wie schnell Teile verschleißen, hängt ab von: der gefahrenen Strecke, Gelände und Bedingungen, Ihrem Gewicht und Fahrstil, der Regelmäßigkeit der Wartung und der Qualität der von Ihnen verwendeten Ersatzteile. Zwei identische Fahrräder können nach dem gleichen Zeitraum sehr unterschiedlichen Verschleiß aufweisen. Das ist normal.

Vorzeitiger Verschleiß durch mangelnde Wartung, ausgelassene Schmierung oder fortgesetzte Nutzung eines verschlissenen Teils, das Schäden an anderen Teilen verursacht, ist ebenfalls kein Gewährleistungsmangel. Beispiel: Eine über ihre Nutzungsgrenze hinaus verschlissene Kette beschädigt Kassette und Kettenblätter. Dieser Folgeschaden ist nicht abgedeckt.

8.1 Verbrauchsteile — Hinweise zur Lebensdauer

Die unten angegebenen Spannen sind Richtwerte. Die tatsächliche Lebensdauer variiert stark je nach Bedingungen und Wartung. Es handelt sich nicht um Mindestgarantien. Ein Bauteil, das vor dem unteren Ende der Spanne verschleißt, ist nicht automatisch ein Mangel.

Teil Wann es verschlissen ist Typische Lebensdauer
Kette Längung ≥ 0,75 % auf einem Verschleißmessgerät 1.500–4.000 km
Kassette / Ritzel Haifischzahnförmige Zähne oder Durchrutschen unter Last 3.000–8.000 km
Kettenblätter Haifischzahnförmige Zähne oder Durchrutschen trotz neuer Kette 5.000–15.000 km
Scheibenbremsenbeläge Weniger als 1 mm Belagmaterial 500–2.000 km
Felgenbremsenbeläge Verschleißrille nicht mehr sichtbar 500–3.000 km
Bremsscheiben Unter der auf der Scheibe gestempelten Mindestdicke 5.000–15.000 km
Reifen Profil abgefahren, Karkasse sichtbar, wiederholte Pannen 2.000–8.000 km
Schläuche Normale Pannen oder Ventilversagen Variabel
Brems- und Schaltzüge Ausfaserung, Steifheit oder Korrosion 1–2 Saisons
Außenhüllen Rissbildung oder erhöhte Reibung 1–2 Saisons
Lenkergriffe Einreißen oder Griffverlust 1–3 Saisons
Lenkerband Verschmutzung oder Lösen 1–2 Saisons
Tretlagerlager Rau oder hat Spiel nach Einstellung 3.000–10.000 km
Steuersatzlager Spiel oder Rauheit nach Einstellung 5.000–15.000 km
Nabenlager Spiel oder Rauheit nach Einstellung 5.000–15.000 km
Schaltröllchen Abgenutzte Zähne oder Kettendurchrutschen 5.000–10.000 km
Federgabeldichtungen Ölaustritt an den unteren Holmen 50–100 Fahrstunden
Federgabelbuchsen Spiel in den unteren Holmen 100–200 Fahrstunden
Dämpferdichtungen / Luftkammern Luftverlust oder Ölaustreten 50–100 Fahrstunden
Schaltaugen (Schaltwerksaufhängung) Verbogen oder gebrochen durch Aufprall — konstruktionsbedingt austauschbar Variabel
Sattelbezug und Polsterung Einreißen oder Schaumstoffverformung Variabel
Pedalplattform und Pins Pin-Verschleiß oder Lagerrauheit 2.000–5.000 km
Tubeless-Dichtmilch Eingetrocknet oder dichtet Pannen nicht mehr ab 3–6 Monate
Schmiermittel und Bremsflüssigkeit Leistungsverlust durch normalen Gebrauch Gemäß Wartungsplan

§ 9 Zweckwidrige Nutzung — Definitionen und Fahrradkategorien

Zweckwidrige Nutzung bedeutet die Verwendung des Fahrrads außerhalb seines vorgesehenen Zwecks, über seine Einstufungskategorie hinaus oder entgegen den Anweisungen im Benutzerhandbuch. Schäden durch zweckwidrige Nutzung sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.

9.1 Fahrrad-Nutzungskategorien

Jedes Rinos-Modell ist für eine bestimmte Art des Fahrens eingestuft. Diese ist in der Produktbeschreibung und im Benutzerhandbuch angegeben. Die Verwendung des Fahrrads über seine Einstufungskategorie hinaus führt zum Erlöschen der Gewährleistung für jeden daraus resultierenden Schaden.

Kategorie Vorgesehen für Rinos-Modelle Nicht geeignet für
Straße Nur befestigte Straßen. Räder immer auf dem Boden. Odin, Sandman (Straße) Schotter, Feldwege, Sprünge, Offroad
Gravel / Adventure Befestigte Straßen und Schotterwege. Keine technischen Singletrails. Sandman GRX, Parka Technische Trails, Drops, Sprünge, Felsen
Cross-Country MTB Naturwege, XC-Singletrails, moderate Wurzeln und Steine. Gaia 2, Gaia 4 Enduro-Trails, große Drops, Bikeparks

9.2 Beispiele für zweckwidrige Nutzung

  • Rennrad oder Gravel-Bike auf Mountainbike-Trails oder technischem Singletrack gefahren

  • Sprünge, Drops oder Luftmanöver auf einem Fahrrad, das dafür nicht ausgelegt ist

  • Überschreitung des maximalen Gesamtsystemgewichts (Fahrer + Kleidung + Gepäck + Zubehör) gemäß dem Benutzerhandbuch für Ihr spezifisches Modell

  • Unfallschäden oder Kollisionsschäden mit jeglichem Hindernis, Gegenstand oder Fahrzeug

  • Nichtaustausch eines verschlissenen Verbrauchsteils, wodurch verbundene Teile beschädigt werden

  • Externe größere Reparatur oder Teileaustausch ohne unsere Genehmigung (§ 5.2)

  • Nicht genehmigte Modifikationen an Rahmen, Gabel oder Komponenten

  • Einbau inkompatibler Komponenten

  • Korrosion durch Salzwasser oder Chemikalien ohne angemessene Pflege

  • Gewerbliche Nutzung ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns

  • Weiterfahren mit einer gebrochenen, verbogenen oder über die Nutzungsgrenze hinaus verschlissenen Komponente

  • Hinweise auf längere Lagerung im Freien ohne wetterfeste Abdeckung können bei der Bewertung von Korrosionsansprüchen berücksichtigt werden

§ 10 Wartung — warum sie für die Gewährleistung wichtig ist

Wir verlangen von Ihnen nicht, einen Wartungsplan als vertragliche Bedingung einzuhalten. Wenn ein Fahrrad jedoch deutliche Anzeichen von Vernachlässigung aufweist, ist dies ein relevanter Nachweis bei der Beurteilung eines Gewährleistungsanspruchs. Wir empfehlen, ein einfaches Wartungsprotokoll zu führen.

Wann Was zu prüfen oder zu tun ist Warum es für einen Anspruch relevant ist
Vor jeder Fahrt Reifendruck, Bremsen, Schaltung, Achsen Fahren mit einer losen Achse oder defekten Bremsen ist ein Nachweis für Vernachlässigung
Alle 300–500 km Kette reinigen und ölen; Bremsbelagstärke prüfen; Drehmomente der Schrauben prüfen Eine verschlissene Kette, die die Kassette beschädigt, ist kein Gewährleistungsmangel, wenn die Wartung versäumt wurde
Alle 1.000–2.000 km oder einmal jährlich Vollständige Prüfung: Züge, Lager, Steuersatz, Tretlager, Laufräder Lagerausfall nach versäumtem Jahresservice kann auf Vernachlässigung hindeuten
Alle 2 Jahre oder gemäß Herstellerangaben Federgabel und Dämpfer warten (Dichtungen, Öl, Luftfeder) Dichtungsversagen nach überfälligem Service ist kein Gewährleistungsmangel
Bei Verschleiß der Teile Kette, Kassette, Bremsbeläge, Reifen, Züge austauschen Folgeschäden durch nicht ersetzte verschlissene Teile sind nicht abgedeckt

§ 11 Transportschäden — was bei Ankunft Ihres Fahrrads zu tun ist

Kurzcheckliste bei Ankunft Ihres Fahrrads:

1. Vor der Unterschrift: Karton inspizieren. Bei Beschädigungen — auf dem Lieferschein vermerken, bevor Sie unterschreiben.

2. Innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung: Auspacken, Fahrrad vor der Montage inspizieren, alles fotografieren, was auffällig aussieht.

3. Bei Feststellung von Schäden: Sofort an info@rinosbike.eu mit Fotos schreiben.

11.1 Vor der Unterschrift bei Lieferung

Prüfen Sie den Karton vor der Unterschrift. Achten Sie auf: eingedrückte Ecken oder Kanten, Durchstiche, Risse, feuchte Stellen, Aufprallspuren oder Anzeichen dafür, dass der Karton geöffnet und wieder verschlossen wurde. Wenn Sie eines davon feststellen, vermerken Sie dies auf dem Lieferschein des Spediteurs vor der Unterschrift (z. B. „Karton beschädigt — Inhalt noch nicht geprüft") und machen Sie ein Foto.

Wenn der Karton schwer beschädigt ist und das Fahrrad wahrscheinlich im Inneren defekt ist, können Sie die Annahme verweigern. Teilen Sie dem Spediteur den Grund mit. Der Spediteur sendet es an uns zurück. Schreiben Sie dann sofort an info@rinosbike.eu mit Ihrer Bestellnummer und dem Grund der Verweigerung. Verweigern Sie die Annahme nicht ohne uns zu benachrichtigen — nicht nachverfolgte Verweigerungen verursachen erhebliche Verzögerungen.

11.2 Innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung

Fotografieren Sie das Fahrrad beim Auspacken, bevor Sie es montieren. Prüfen Sie Rahmen, Gabel, Cockpit, Laufräder und Antrieb auf Risse, Verbiegungen oder fehlende Teile. Wenn Sie verdeckte Schäden feststellen, schreiben Sie innerhalb von 48 Stunden an info@rinosbike.eu mit Fotos und Ihrer Bestellnummer.

Ansprüche, die nach 48 Stunden gemeldet werden, werden individuell bewertet. Eine verspätete Meldung ohne Fotos oder Verpackungsnachweise macht es schwieriger nachzuweisen, dass der Schaden beim Transport entstanden ist — schließt den Anspruch aber nicht automatisch aus.

11.3 Nach 48 Stunden

Schäden, die mehr als 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden und bei denen keine Verpackungsschäden bei Lieferung vermerkt wurden, werden im Rahmen des regulären Gewährleistungsverfahrens bearbeitet (§ 4). Wir prüfen alle Ansprüche fair.

Transportschäden: info@rinosbike.eu — Betreff: „Transportschaden – [Bestellnummer]"

§ 12 Unser Qualitätssicherungsverfahren

Jedes Rinos-Fahrrad durchläuft vor dem Versand eine Qualitätsprüfung. Wir prüfen: Rahmen- und Gabelzustand; Bremsenfunktion; Schaltfunktion über den gesamten Bereich; sicherheitsrelevante Schraubendrehmomente; Laufradzustand; Vollständigkeit aller Komponenten und Zubehörteile; Seriennummerbestätigung. Ein QC-Protokoll wird pro Fahrrad erstellt und Ihrer Bestellung zugeordnet.

§ 13 Gewährleistungsübertragung

Die Gewährleistung folgt dem Fahrrad. Wenn Sie Ihr Rinos-Fahrrad innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist verkaufen, geht die verbleibende Gewährleistung auf den neuen Besitzer über, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: (1) Der neue Besitzer kann den Originalkaufnachweis von Rinos vorlegen und (2) einen Nachweis über den Eigentumsübergang zwischen dem ursprünglichen Käufer und sich selbst — beispielsweise einen schriftlichen Kaufvertrag, einen Banküberweisungsbeleg oder eine unterzeichnete Übergabebestätigung.

Ohne beide Dokumente kann Rinos die Eigentumskette nicht verifizieren und keinen Gewährleistungsanspruch bearbeiten. Die 2-Jahres-Frist läuft ab dem ursprünglichen Lieferdatum, unabhängig davon, wie viele Besitzer das Fahrrad hatte — Rinos beginnt die Gewährleistung bei Übertragung nicht neu.

Um den verbleibenden Gewährleistungsstatus vor einem Privatverkauf zu prüfen, schreiben Sie an info@rinosbike.eu mit der Seriennummer und der ursprünglichen Bestellnummer. Wir bestätigen den Status schriftlich.

§ 14 Crash-Replacement-Programm

Rinos bietet ein Crash-Replacement-Programm für Kunden, die ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt haben. Wenn Sie gestürzt sind und Ersatzteile oder einen Ersatzrahmen zu einem vergünstigten Preis benötigen, kontaktieren Sie info@rinosbike.eu mit Ihrer Bestellnummer, einer Beschreibung des Unfalls und Fotos der Schäden. Wir bewerten jeden Fall individuell und beraten Sie über verfügbare Optionen und Preise. Das Crash-Replacement-Programm ist eine Kulanzleistung und ersetzt oder beeinflusst nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Dokumentenkontrolle

Dokument Garantie- und Mängelrichtlinie
Version 2.0
Gültig ab 14. Juli 2026
Gilt für Alle Rinos-Fahrräder, die ab dem 14. Juli 2026 gekauft werden
Zugehörige Dokumente Allgemeine Geschäftsbedingungen v2.0 • Widerrufsbelehrung v2.0 • Benutzerhandbuch (je Modell)
Kontakt info@rinosbike.eu • rinosbike.com/pages/warranty-policy